Entstehung des Kreiselternrates

Der Kreiselternrat als Kommunikationsschnittstelle.

Eine gute Grundlage und Fundament für die Elternarbeit ist das Netzwerk für die verschiedenen Beiräte.

Nach dem KiTa-Gesetz (KiTaG.) ist jede Einrichtung dazu verpflichtet einen Elternbeirat aufzustellen. Alle darüber hinaus geltenden Elternbeiratsinstanzen sind zwar zulässig, müssen aber auf Eigeninitiative gegründet und gebildet werden.

Als Elternbeirat vertreten Sie die Interessen ihrer Kinder und Eltern sowie ihrer Einrichtung, dass ihr Kind besucht. In einigen Gemeinden und Städten besteht auch die Möglichkeit, sich im Stadt oder Gemeindeelternrat zu engagieren, hier werden Interessen für einzelne Eltern/Kinder und Einrichtungen Gehör finden, diese sind aber auch Ansprechpartner für alle Kitaeltern einer Stadt oder Gemeinde, wenn für alle Kitas ein gemeinsames Ziel erreicht werden soll.

Als nächste Instanz kommt der Kreiselternrat (KER.), dieser hält den Kontakt und die Vernetzung der einzelnen Beiräte im Landkreis aufrecht und versucht alle Kindertagesstätten in seinem Landkreis zu informieren und sich auf der Landkreisebene für die Interessen und Wünsche der Eltern und Kindern stark zu machen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich in dem Landeselternrat (LEV.) zu engagieren, hier kümmern sich die Elternvertreter, besonders darum, dass die Interessen aller Eltern und Kindern im gesamten Bundesland einheitlich entschieden und beschlossen werden. Sodass die Eltern bei der Bundeselternvertretung (BEVKI.) sich um die Interessen auf der Bundesebene kümmern können.